Landgericht Düsseldorf erlässt vier klageabweisende Urteile in Verfahren gegen Pharmahersteller Biontech und Moderna

Klägerkanzlei reagiert mit Unverständnis.

Am 16.11.2023 fand am Landgericht Düsseldorf neben drei Verhandlungen zu Verfahren gegen den Hersteller Biontech auch die deutschlandweit erste mündliche Verhandlung im Verfahren gegen Moderna statt.

Aller vier Kläger*innen leiden unter erheblichen Gesundheitsschäden nach Corona-Schutzimpfungen und forderten von den Unternehmen Schadensersatz sowie Schmerzensgeld.

Die Zivilkammer wies die Klagen gegen Biontech als unbegründet ab.

Es läge nach behördlichen Feststellungen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vor. Dem entgegenstehenden Vortrag und den angebotenen Beweismitteln müsse die Kammer nicht nachgehen.

Zum Status Quo laufender Verfahren

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt derzeit. 2.550 Mandant*innen, die gesundheitliche Schäden infolge von verschieden Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff gegen SarsCoV2 vorweisen. Davon hat sie bisher für ca. 400 Personen Klagen bei deutschen Landgerichten eingereicht.

Da jeweils am örtlichen Landgericht geklagt wird, verteilen sich die Verfahren auf ganz Deutschland.

Bislang fanden zehn Termine statt, elf weitere Verhandlungen folgen noch im November – Tendenz steigend.

Vollkommen unterschiedliche Vorgehensweise der Landgerichtskammern

Anders als gestern am LG Düsseldorf, erfolgten bisher in den Verfahren keine klageabweisenden Entscheidungen. Die überwiegende Rechtsauffassung bei den Landgerichten tendiert dazu, durch Einholung von Sachverständigengutachten in die Beweisaufnahme zu gehen.

So erließ die 3. Kammer des LG Köln mindestens sechs Beweisbeschlüsse in verschiedenen Verfahren.

Die dortige spezialisierte Heilbehandlungskammer beauftragte Sachverständige und holte Unterlagen zur medizinischen Geschichte der Beschädigten von Amts wegen ein. Anschließend erließ sie ohne mündliche Verhandlung Beweisbeschlüsse.

Andere Landgerichte wie die gestern urteilende Kammer in Düsseldorf scheinen derartigen Klagen sehr skeptisch gegenüber zu stehen. Sie verwenden Prüfergebnisse der Behörden unreflektiert für die Begründung eines vermeintlichen Nutzen-Risiko- Verhältnisses, ohne in eine inhaltliche Prüfung einzusteigen.

Einschätzung der Klageabweisungen durch Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert

„Wir treffen überwiegend auf eine sachliche und neutrale Verfahrensführung“, berichtet Dr. Marco Rogert positiv. „Umso irritierter lässt uns das Ergebnis der gestrigen mündlichen Verhandlungen zurück.“

„Dezidiert trug mein Partner Tobias Ulbrich den Themenkomplex des Nutzen-Risiko-Verhältnisses vor. Er lieferte fundierte, medizinwissenschaftlich gestützte Anhaltspunkte dafür, dass bei den individuell zu beurteilenden Fällen eine der verabreichten Impfungen schadensursächlich war.

Weiter zeigte unser Vortrag auf, welche Mängel in der Entwicklung und Produktion geeignet sind, Schäden wie die vorliegenden zu verursachen

Darüber hinaus wurden sowohl in den erfassten Daten in unserer Kanzlei als auch in den Statistiken des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der Europäischen Arzneimittel Agentur, kurz EMA, eine große Anzahl gleicher Verdachtsmeldungen festgestellt.“

„Die rechtlichen Ausführungen des Gerichts überzeugten hingegen nicht. Sie stellten alleine darauf ab, was deutsche und europäische Behörden zu den jeweiligen Vakzinen bereits offiziell festgestellt hatten. Das Gericht ignorierte unseren Vortrag zur fragwürdigen Zulassung der als „Process2“ bekannt gewordenen Impfstoffversion gänzlich. Wie die Kammer zudem ohne Antrag der Beklagten ein Versäumnisurteil erlassen kann, wie in der Moderna-Klage geschehen, hoffe ich im Urteil zu lesen.“

In die nächste Instanz
Die Kanzlei rät ihren Mandant*innen nun, Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelf einzulegen. „Wir kämpfen in jedem Fall weiter für die Geschädigten und hoffen beim Oberlandesgericht auf eine klägerfreundlichere Betrachtung der fraglichen Rechtsnormen“, äußert sich Rogert zuversichtlich.   

Über Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich gründeten ihre Düsseldorfer Kanzlei 2007. Aktuell beschäftigen die Juristen 21 Mitarbeitende.

  • Verbraucheranwalt Dr. Marco Rogert hat eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung und war 12 Jahre lang für die FOM-Hochschule tätig, davon 10 Jahre als Professor für Wirtschaftsrecht. Zudem ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

  • Tobias Ulbrich ist ebenfalls von Haus aus Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Rogert & Ulbrich bauten sich in den vergangenen Jahren Renommee als Wirtschaftskanzlei mit Fokus auf seriell auftretende Verbraucherschäden auf.

Mit ihrem Team aus erfahrenen Rechtsanwält*innen vertreten sie Geschädigte in den größten Wirtschafts- und Verbraucherskandalen Deutschlands.

2021 wurde die Kanzlei im Juve Handbuch als eine der tonangebenden Kanzleien in diesem Sektor erwähnt.

Mehr Informationen unter www.ru.law

Autor:
Tanja Muhme