Hollywood-Lächeln – auch für gesetzlich Versicherte
... die UPD-Experten klären auf
Sie wünschen sich ein strahlendes Lächeln und wollen auch morgen noch kraftvoll zubeißen – ganz ohne störende Zahnlücken?
Zahnersatz kann Abhilfe leisten.
Aber allein der Gedanke an Behandlung und Kosten treibt Betroffenen oft die Schweißperlen auf die Stirn.
Mangelnde Aufklärung ist ein Grund dafür. Viele Patienten wissen nicht, welche Aufwendungen die Krankenkasse übernimmt und was aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss.
Zusätzlich verwirren können Fachbegriffe wie Regelversorgung, Festkostenzuschuss, Heil- und Kostenplan sowie die zahlreichen Alternativen beim Zahnersatz.
Damit Sie Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Versicherung nicht „zahnlos“ gegenüberstehen und der Zahnersatz zur Kostenfalle mutiert, beraten Sie die Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 011 77 22 dazu.
Viele Ratsuchende wenden sich mit medizinischen oder finanziellen Fragestellungen zum Thema Zahnersatz an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Beim Zahnersatz schließt der Zahnarzt einzelne oder mehrere Zahnlücken durch spezielle „Aufsätze“, sogenannte Brücken und Prothesen. Implantate sind eine weitere Alternative.
Bei stark zerstörten Zähnen können Kronen eine Lösung sein. Sie werden wie eine schützende Kappe auf und um den Zahn angepasst und helfen dabei, ihn zu erhalten. „Häufig beraten wir zur medizinischen Notwendigkeit bestimmter Therapien. Aber auch die prothetische Versorgung sowie Vor- und Nachteile von zuzahlungsfreien Alternativen fragen die Ratsuchenden sehr oft nach“, erklärt Driss Wartini, Zahnarzt bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
Regelversorgung – Jeder Versicherte hat Anspruch auf Zahnersatz
Grundsätzlich gilt: Auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz hat jeder Versicherte einen Anspruch. Krankenkassen befürworten dabei die sogenannte Regelversorgung. Sie deckt die notwendige Versorgung ab, orientiert sich am zahnärztlichen Befund und sieht eine festgelegte Leistung vor, die nach § 12 Sozialgesetzbuch V dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen muss.
So ist eine wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Therapie sichergestellt.
„Die Leistungen der Regelversorgung sollen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Sie müssen vor allem dazu beitragen, dass das Behandlungsziel auf wirtschaftliche und zweckmäßige Weise erreicht wird“, weiß Wartini.
Wünschen Sie eine über die Grundversorgung hinausgehende Leistung, zum Beispiel die Rundumverblendung einer Brücke oder den Einsatz von Keramik als metallfreie Konstruktion, deckt die Regelversorgung diese Leistung nicht ab. So soll das Wirtschaftlichkeitsgebot qualitativ minderwertige Leistungen und gleichzeitig ausufernde Kosten verhindern.
Zahnärzte und Krankenkassen orientieren sich bei ihrer Bewertung an einem Katalog, der aktuell rund 50 Einzelbefunde für zerstörte oder verlorene Zähne aufweist. Für jeden Befund ist ein bestimmter Betrag, der sogenannte Festzuschuss, festgelegt.
Festkostenzuschuss steigern – Bonusheft lohnt sich
Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen feste Zuschüsse für Zahnersatz. Egal für welche Art des Zahnersatzes Sie sich entscheiden, die Zuschüsse bleiben gleich. Sie decken ungefähr die Hälfte der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen und Ihr Bonusheft abstempeln lassen, sind Sie klar im Vorteil. Sie erhalten einen höheren Festkostenzuschuss. So steigt die Zuwendung nach mindestens fünf Jahren lückenloser Führung um 20 Prozent, nach zehn Jahren sogar um 30 Prozent. Patienten mit einem geringen Einkommen profitieren von einer Härtefallregelung. Sie können bis zu 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung in der Basisvariante von Ihrer Versicherung erhalten.
Festzuschüsse bieten Ihnen den Vorteil
Jede wissenschaftlich anerkannte Therapieform, aber beispielsweise auch eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung, in Anspruch nehmen zu können. Alles was dabei über die Regelversorgung hinaus geht, zahlen Sie als Zusatzleistung aus dem eigenen Portemonnaie.
Wichtig: Heil- und Kostenplan
Ein sogenannter Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt erstellt, dokumentiert die voraussichtlichen Kosten und den Verlauf der Behandlung. Krankenkassen entscheiden auf der Grundlage Ihres Heil- und Kostenplanes über die Höhe des Zuschusses. Aufpassen! In der Regel müssen Sie den Plan Ihrer Versicherung, idealerweise gemeinsam mit dem Bonusheft, vor der Behandlung vorlegen.
Ich benötige Zahnersatz. Worauf muss ich achten? Und wie vermeide ich es, in eine Kostenfalle zu tappen?
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen
- Wie kann ich die Kosten, die ich selbst bezahlen muss, beeinflussen? Und wie hoch sind die Zuschüsse meiner Krankenkasse?
- Welche Unterschiede gibt es beim Zahnersatz? Wie kann ich erkennen, was für mich die beste Lösung ist?
- Meine Kasse verweigert die Zuzahlung? Welche Möglichkeiten habe ich?
Die UPD-Experten helfen gerne weiter. Sie erreichen die UPD kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr)
Weitere Informationen und Beratungsangebote erhalten Sie direkt unter www.patientenberatung.de
Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD
Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.
Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD
Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.
Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.
Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.
Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.