Zahnarzt über die Einnahme von Blutverdünner informieren
Patienten, die regelmäßig ein Medikament zur Blutverdünnung einnehmen, sollten das ihrem Zahnarzt mitteilen.
Bei zahnmedizinischen Eingriffen mit höherem Blutungsrisiko kann es notwendig sein, das Medikament vorübergehend abzusetzen. Dies sollte immer in Absprache mit dem Arzt erfolgen.
In Deutschland nehmen etwa eine Million Menschen gerinnungshemmende Medikamente (Antikoagulanzien) ein – im Volksmund auch Blutverdünner genannt (1).
Der häufigste Grund hierfür ist die Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern. Sie geht mit einer erhöhten Gefahr für Blutgerinnsel einher und steigert dadurch das Risiko für Schlaganfälle um das Fünffache.
Blutgerinnungshemmer erschweren die Bildung von Blutgerinnseln und beugen somit Schlaganfällen vor. Naturgemäß erhöhen solche Medikamente in einem gewissen Rahmen auch die Neigung zu unerwünschten Blutungen.
Bei kleinen operativen Eingriffen, etwa wenn ein Zahn gezogen werden muss, ist dies meist kein Problem. Dennoch sollten Patienten ihren Zahnarzt informieren, wenn sie einen Blutgerinnungshemmer einnehmen. So ist er vorbereitet, falls es zu Komplikationen kommt.
Außerdem kann es bei umfangreicheren zahnärztlichen Eingriffen notwendig sein, vorübergehend auf die gerinnungshemmende Medikation zu verzichten.
Sorgfältig abwägen
Ob und in welcher Form die Einnahme eines Blutverdünners unterbrochen wird, hängt von der Art des geplanten Eingriffs und dem damit verbundenen Blutungsrisiko, von der Grunderkrankung des Patienten sowie vom Wirkprinzip des Medikaments ab und wird vom Arzt getroffen.
Vergleichsweise einfach ist die Vorgehensweise bei den neuen Gerinnungshemmern (neue orale Antikoagulanzien, NOAK). Diese Wirkstoffe haben eine kurze Halbwertszeit, werden also rasch abgebaut und müssen zumeist erst am Tag vor dem operativen Eingriff abgesetzt werden.
Die meisten Patienten nehmen die Therapie bereits am Folgetag wieder auf. Da die Medikamente direkt in den Gerinnungsmechanismus eingreifen, entfalten sie ihre volle Wirkung wenige Stunden nach der Einnahme.
Engmaschige Kontrollen
Bei den sogenannten Vitamin-K-Antagonisten ist mehr Planung erforderlich. Ihre Konzentration im Blut wird unter anderem durch Vitamin-K-haltige Lebensmittel beeinflusst und unterliegt daher Schwankungen, die engmaschige Kontrollen beim Arzt erfordern. Zudem werden diese Wirkstoffe nur langsam abgebaut. Müssen sie für einen umfangreichen Eingriff vorübergehend abgesetzt werden, so ist es notwendig, vier bis sieben Tage vor dem Operationstermin damit zu beginnen.
Während dieser Zeit ist das Risiko für Blutgerinnsel und Schlaganfälle erhöht. Um dem vorzubeugen, wird die Therapielücke in der Regel mit Heparinspritzen überbrückt. Wenn nach dem Eingriff keine problematischen Blutungen mehr zu erwarten sind, wird der Patient wieder auf den Vitamin-K-Antagonisten eingestellt.
Weiterführende Informationen über die verschiedenen Wirkstoffe zur Vorbeugung von Schlaganfall bei Vorhofflimmern sowie allgemeine Hinweise zu der Herzrhythmusstörung enthält die Broschüre „Vorhofflimmern – Frühe Diagnose und Therapie beugt Schlaganfall vor“, die von der Deutschen Seniorenliga mit finanzieller Unterstützung von Bayer erstellt wurde.
Sie ist kostenfrei und kann telefonisch, postalisch oder über die Internetseite der Deutschen Seniorenliga angefordert werden:
DSL e.V.,
Heilsbachstraße 32,
53123 Bonn,
www.dsl-vorhofflimmern.de
Bestell-Hotline 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).
1.Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. http://www.bvhk.de/fileadmin/redaktion/Downloads/Blutverduenner.pdf