Krebs: Das Geschäft mit Wunderheilung
Selbsternannte Wunderheiler spielen mit den Ängsten und Hoffnungen von Krebskranken und machen illusorische Heilversprechen.
Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. empfiehlt Patienten, Behandler kritisch zu prüfen.
Wundermittel gegen Krebs, Heilung in zehn Tagen: „Viele Erkrankte verwenden viel Zeit, Energie und Geld, um sogenannte Wundertherapien aufzuspüren und durchzuführen”, sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK).
Je mehr Angst und je weniger Hoffnung an Krebs Erkrankte haben, umso leichter lassen sich angebliche Wundermittel und Wunderheilungen verkaufen. Dies geschieht immer wieder innerhalb und außerhalb der Medizin. „Fixieren Sie sich nicht auf ein Wunder”, sagt Dr. Irmey. „Machen Sie sich nicht abhängig von geschäftstüchtigen Behandlern innerhalb und außerhalb der Medizin, sondern handeln sie als mündige, selbstverantwortliche Patienten.”
Die GfBK gibt im Informationsblatt „Hinweise zu einem guten Arzt-Patienten-Verhältnis” Patienten Kriterien an die Hand, um Therapeuten kritisch zu prüfen:
Gibt er vor, er habe schon Viele geheilt. Nur er könne helfen, besser als andere. Bewertet er alle bisherigen Maßnahmen undifferenziert negativ und abwertend.
Will er ein besonders wirksames, neues ‚Heilmittel' anwenden und schließlich: Verordnet er besonders viel privat und gegen Vorauszahlung.
Für einen geeigneten Therapeuten sprechen etwa, dass er sich genügend Zeit nimmt, auf die Probleme und Ängste einzugehen, auch das Befinden und die Lebensumstände wahrnimmt und das Selbstbewusstsein und die Selbstheilungskräfte der Patienten stärkt.
Angemessene Honorare
Die GfBK empfiehlt Patienten, immer die Kosten der Behandlung zu klären. Eine Aufklärung über die Kosten alternativer Behandlungsmethoden ist Pflicht, unabhängig von der möglichen Erstattung durch die Krankenkassen”, so Dr. Irmey zu den rechtlichen Grundlagen.
Werde eine Kostenaufklärung verweigert, verstößt dies gegen die Berufsordnung der Ärzte § 12 Absatz 4. Die Honorarforderung müsse angemessen sein und müsse Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Patienten nehmen.
„Ohne umfassende Aufklärung im Vorfeld, eine Honorarvereinbarung und einen gültigen Behandlungsvertrag haben Behandler kein Recht auf Honorar.” Für zahlreiche Verfahren der komplementären Medizin (z. B. Hyperthermie) gebe es noch keine entsprechenden Abrechnungspositionen. Laut ärztlichem Berufsrecht sollen Ziffern aus der GOÄ verwendet werden, die in Art, Schwierigkeit und Umfang der neuen Leistung ähnlich sind.
Aufklärung im vertrauensvollen Gespräch
Patienten müssen rechtzeitig und in einem persönlichen Gespräch über die Diagnose, die Art der geplanten Behandlung und ihre Dringlichkeit sowie die mit der Therapie verbundenen Risiken und Nebenwirkungen informiert werden. Dazu gehören die möglichen Konsequenzen einer Ablehnung und Behandlungsalternativen, sowohl schulmedizinisch als auch komplementär.
Will ein Behandler eine sogenannte Außenseitermethode anwenden oder medizinisches Neuland beschreiten, hat er den Patienten ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Nach entsprechender Aufklärung dürfen Patienten grundsätzlich jede Behandlungsmethode wählen. Sie haben aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungs-rechtes die Wahl, von welchem Arzt und mit welchen Therapien sie sich behandeln lassen wollen. Das beinhaltet auch das Recht auf eine (vermeintlich) medizinisch unvernünftige Entscheidung.
Pauschale Kritik an alternativer Medizin
Insgesamt nehmen bis zur Hälfte aller Krebspatienten komplementäre oder alternative Präparate ein, hat eine Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Krebsgesellschaft heraus-gefunden. „Doch wird in Medien und von Ärzten immer noch allzu pauschal vor alternativer Medizin gewarnt”, sagt Dr. Irmey.
So zähle etwa die Deutsche Krebsgesellschaft Mistel-therapie „zu den umstrittensten Therapien der komplementären Medizin”, obwohl mehr als 100 veröffentlichte klinische Studien die Wirksamkeit der Mistelpräparate belegt haben.
Zwar werde heute der Zusammenhang von Körper, Seele und Geist nicht mehr infrage gestellt, trotzdem würden zum Beispiel Visualisierung oder Meditation schnell in die esoterische Ecke geschoben.
Mediziner wie Prof. Dr. med. Waldemar Uhl, Leiter der Chirurgischen Klinik im St. Josef-Hospital Bochum Klinikum Ruhr-Universität, sind immer noch die Ausnahme. Uhl setzt in der Behandlung von Bauchspeicheldrüsenkrebs auf Meditation und arbeitet mit einem geistigen Heiler zusammen.
Krebs ist keine lokale Erkrankung des Körpers, sondern betrifft den ganzen Menschen auf allen Ebenen und muss daher ganzheitlich behandelt werden, so die Überzeugung der GfBK. „Dazu bedarf es sinnvoller und differenzierter Therapiekonzepte, die den einzelnen Patienten in den Mittelpunkt stellen”, fasst Dr. med. György Irmey zusammen.
Patientenaufklärung in der Praxis
https://www.biokrebs.de/images/download/Therapie_Infos/Patientenaufklaerung.pdf
Hinweise zu einem guten Arzt-Patienten-Verhältnis
https://www.biokrebs.de/images/download/Klinikliste/Der_gute_Arzt.pdf