Systemische Therapie ist neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat heute einstimmig eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

Damit ist Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – neben den bisher zugelassenen psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie. Systemische Therapie deckt den gesamten Bereich der psychischen Störungen ab, und mit den jetzt verabschiedeten Rahmenbestimmungen werden ihr vergleichsweise kurze Behandlungszeiten zugetraut.

„Auf diesen Moment haben sehr viele Menschen in Deutschland gewartet. Dem psychotherapeutischen Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen ist heute ein hochwirksames und innovatives Angebot hinzugefügt worden“, würdigt Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG), die Entscheidung des G-BA.

Die beiden systemischen Fachverbände Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und SG haben seit Jahren die „Kassenanerkennung“ der Systemischen Therapie gefordert. Die jetzige Anpassung der Richtlinie wurde zügig innerhalb eines Jahres umgesetzt.

Unparteiische Vorsitzende kündigt Antragstellung an

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, kündigte in einer Protokollmitteilung an, den Antrag auf Bewertung der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche zu stellen.

„Wir freuen uns sehr, dass nun in Kürze die Nutzenbewertung auch für die Systemische Therapie der Kinder und Jugendlichen beginnen kann. Auch für dieses Altersgebiet verfügt die Systemische Therapie über eine sehr gute Evidenzlage“, so Dr. Filip Caby, Vorsitzender der DGSF.

Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche ist wie die Therapie für Erwachsene bereits 2008 vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt worden.

Das Spezifische Systemischer Therapie liegt in ihrem Blick auf vielfältige Ressourcen der Patienten und ihrer sozialen Kontexte, der Unterstützung der im System vorhandenen Lösungsimpulse sowie der Würdigung bisheriger Lösungsversuche.

Für einen möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Therapieerfolg können wichtige Bezugspersonen wie Partnerinnen und Partner oder ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Menschen aus dem Netzwerk des Patienten in die Behandlung mit einbezogen werden. Um das zu ermöglichen, wurde die Systemische Therapie vom G-BA mit einem eigenen neuen Setting ausgestattet, dem Mehrpersonensetting.

Die Wirksamkeit Systemischer Therapie wurde für die häufigen Leiden wie Depressionen und Angststörungen nachgewiesen, sie zeigte sich aber ebenso z. B. in der Behandlung von Psychose erfahrenen Menschen oder von Patientinnen und Patienten mit mehrfachen Einschränkungen.

Die Beschlussfassung ermöglicht hatte der Antrag auf Nutzenbewertung des damaligen unparteiischen Mitglieds des G-BA, Dr. Harald Deisler. Sie hat für die Versicherten Konsequenzen über den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus. Verbeamtete Versicherte können nun auch einen Antrag bei der Beihilfestelle auf Kostenübernahme stellen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Systemische Therapie bereits seit einem Jahr.

Quelle:
Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.  vom 22. November 2019