Wie wir sterben – Erfahrungen aus der Rechtsmedizin
Sterben muss jeder, sich mit dem Tod beschäftigen wollen die wenigsten.
Für die Rechtsmedizinerin Professor Dr. med. univ. Kathrin Yen gehört genau das, die Beschäftigung mit Todesumständen, dem Prozess des Sterbens und den Veränderungen des toten Körpers zum Berufsalltag. Im Rahmen der Vortragsreihe „Medizin am Abend“ am 16. Oktober 2019 wird sie darüber berichten.
Darüber, was ein „guter“ Tod ist, gehen die Meinungen auseinander
Es gibt viele Menschen, die sich einen schnellen Tod wünschen, insbesondere ohne langes Leiden oder Siechtum, andere hoffen, sich darauf vorbereiten und Abschied nehmen zu können.
Was bei den unterschiedlichen Todesformen im Körper passiert, ob und wie man das Sterben erlebt und wie der Tod sicher festgestellt wird, erklärt Professor Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg, in ihrem Vortrag bei „Medizin am Abend“ am Mittwoch, 16. Oktober 2019.
Dabei wird sie auch über die häufigen Mythen und Märchen, die das Sterben betreffen, sprechen sowie erläutern, warum im Krematorium eine zusätzliche Leichenschau vorgeschrieben ist.
Der Vortrag beginnt um 19 Uhr im Hörsaal der Kopfklinik, Im Neuenheimer Feld 400. Universitätsklinikum und Rhein-Neckar-Zeitung laden alle Interessierten herzlich ein. 400 Besucher finden im Hörsaal Platz.
Die Würde muss auch nach dem Tod gewahrt bleiben
Relevant für die Rechtsmedizin ist auch die Frage, was unmittelbar nach dem Tod passiert
Denn verschiedene Anzeichen können Auskunft über den ungefähren Todeszeitpunkt und weitere Hinweise zu den Todesumständen geben.
„Erst einmal passiert aber gar nichts“, so Kathrin Yen. „Der Tote könnte genauso gut schlafen.“
Überhaupt bleibe es immer noch ein Mensch, seine Würde müsse auch nach dem Tod gewahrt bleiben, betont sie: „Das vermittle ich auch meinen Studenten: Wir respektieren die Verstorbenen, die zur Obduktion zu uns gebracht werden.“
Später setzen dann verschiedene Leichenveränderungen ein.
In den ersten Minuten ist es schwieriger, den Tod zweifelsfrei festzustellen.
Es stellt sich dann zum Beispiel die Frage, wann die Reanimation abgebrochen werden kann.
Auch dafür gibt es bestimmte Kriterien, wie die Rechtsmedizinerin ausführen wird: „Wenn das Herz längere Zeit nicht mehr reagiert, keine Hirnaktivität mehr vorhanden oder die Schwere der Verletzungen nicht mit dem Leben vereinbar ist.“
Wenn das nicht erfüllt ist, könnte der vermeintlich Tote möglicherweise auch noch am Leben sein: So kann jemand, der schwer unterkühlt ist und dabei noch unter Alkohol oder Drogen steht, ohne klinische Diagnose leicht für tot gehalten werden.
Mit dem „Scheintod“ hat es übrigens nichts zu tun, dass in Deutschland Verstorbene vor dem Einäschern alle noch einmal von einem Rechtsmediziner gesehen werden müssen.
„Lebende habe ich dort noch nicht gefunden, wohl aber falsch angegebene Todesursachen. Das ist unter anderem auch versicherungsrelevant“, berichtet Kathrin Yen, die beim Vortrag interessante Beispiele vorstellen wird.
Setzt einem der tägliche Umgang mit dem Tod, Mord- und Unfallopfern nicht zu?
„Der Tod macht mir weder Angst, noch finde ich ihn schrecklich“, sagt sie. „Meine Erfahrung ist, dass die Menschen loslassen können, wenn die Zeit gekommen ist, egal, wie sie vorher zum Tod standen.“
So erinnert sie sich an eine junge Frau, die beinahe erwürgt worden war. Später berichtete sie, dass sie sich trotz der Panik in diesem schrecklichen Moment und ihrer vergeblichen Versuche, sich zu wehren, plötzlich fallen ließ, ihr Schicksal angenommen hat und ganz entspannt war. „Diese Erfahrungen machen mir Mut“, so Yen.
Quelle:
Mitteilung des Universitätsklinikums Heidelberg vom 14. Oktober 2019