Opfer von Gewalttaten nehmen oft erst spät Hilfe in Anspruch

Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt haben in vielen Fällen Anspruch auf Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Diese Leistungen werden jedoch oft erst spät oder gar nicht in Anspruch genommen. In einer Studie haben niedersächsische Psychologen und Ärzte untersucht, wovon es abhängt, wie schnell sich Betroffene an die zuständigen Ämter wenden. Wie sie in der Fachzeitschrift „PPmP – Psychotherapie Psychosomatik Medizinische Psychologie“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2018) berichten, nehmen gerade mehrfach und schwer traumatisierte sowie depressive Opfer besonders spät Hilfe in Anspruch. Gleiches gilt, wenn eine enge Beziehung zwischen Opfer und Täter besteht.

Jede Gewalttat ist für die Betroffenen ein traumatisches Erlebnis – und oft halten die dabei erlittenen psychischen Verletzungen länger an und sind schwerer zu behandeln als mögliche körperliche Spuren. Das OEG sieht daher neben Geldleistungen und einer Heil- und Krankenbehandlung auch therapeutische Hilfen vor.

„Mit einer solchen Therapie sollte möglichst früh begonnen werden, damit sich Traumafolgen wie Ängste oder Depressionen nicht verfestigen und zu dauerhaften Gesundheitsstörungen führen“, sagt Dr. Stefanie Franke, heute Leitende Ärztin des versorgungsärztlichen Dienstes Baden-Württemberg. Zuvor war Franke Koordinatorin des Trauma-Netzwerks Niedersachsen.

Wie die von ihr geleitete Studie nun zeigt, schaffen es viele Geschädigte jedoch nicht, ihren Antrag zeitnah zu stellen: Von über 300 OEG-Anträgen, die Franke und ihre Kollegen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sichteten, wurde nur die Hälfte binnen eines Jahres nach der Tat gestellt. Bei mehr als einem Drittel verstrichen zwischen Tat und Antragstellung sogar über fünf Jahre. Der längste Zeitraum betrug 52 Jahre.

Ziel der Studie war es, Faktoren zu identifizieren, die die Antragstellung verzögerten.

„Das war unter anderem der Fall, wenn die Betroffenen wiederholt Traumatisierungen ausgesetzt waren oder wenn eine enge Beziehung zum Täter bestand“, berichtet Franke. Hier könnten emotionale Hindernisse wie Scham, Schuldgefühle oder Loyalität eine Rolle spielen, aber auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Täter. Auch wenn die Betroffenen infolge der Tat unter einer Depression litten, wurden die gesetzlich vorgesehenen Hilfen besonders spät in Anspruch genommen.

Die Forscher nehmen an, dass hier Symptome wie Antriebslosigkeit und Rückzug die Suche nach professioneller Hilfe erschweren. Aber auch wenn es infolge der Tat zu sehr schweren körperlichen Verletzungen kommt, verzögert sich die Antragstellung meist. Hier stehe offenbar die medizinische Behandlung im Vordergrund oder es fehlten Kraft und Zeit für eine Antragstellung, vermutet Franke.

Für die Forscher überraschend war das Ergebnis, dass Opfer, die eine Posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hatten, im Vergleich schneller einen Hilfsantrag stellten.

„Womöglich ist der ursächliche Zusammenhang von Trauma und psychischer Störung bei der PTBS definiert und augenscheinlich, sodass vom helfenden Umfeld, behandelnden Psychologen oder Ärzten der Bezug zu Hilfs- und Versorgungseinrichtungen leichter hergestellt werden kann“, erklärt Franke.

Insgesamt führten körperliche Verletzungen häufiger dazu, dass die Betroffenen sich rascher an die Ämter wandten – offenbar erwarten sie eher, Hilfen zugesprochen zu bekommen. Das könne, daran liegen, dass körperliche Beschwerden als weniger stigmatisierend empfunden werden als psychische, so die Autoren.

Angesichts der Ergebnisse sprechen sich die Studienautoren für eine schnellere und bessere Versorgung der Betroffenen aus.

„Wir müssen die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Opfer zuschneiden und die Schwellen für diejenigen senken, die sich bislang mit der Suche nach Hilfe schwertun“, erklären sie. Zudem scheint es, dass Informationen über das OEG die Betroffenen erst gar nicht erreichen – aus dem Vergleich mit der polizeilichen Kriminalstatistik schließen die Studienautoren, dass über 90 Prozent der Gewaltopfer gar keinen OEG-Antrag stellen.

Eine enge Zusammenarbeit von Polizisten, Einsatzkräften und der mit Opferhilfe befassten Institutionen würde die Informationsvermittlung unter Umständen erleichtern.

Quelle:
Thieme.de


S. Franke et al.:
Opfer von Gewalttaten im Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz - PPmP – Psychotherapie Psychosomatik Medizinische Psychologie 2018 - eFirst erschienen am 22.6.2018