Apotheker informieren: Medikamentenreste richtig entsorgen

Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll

Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes: „Wichtig ist, dass Sie Ihre Medikamente gut verpacken, bevor Sie sie in die Tonne werfen und sie – wenn möglich – erst am Leerungstag unter den Hausmüll mischen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte oder Kinder an die Medikamente gelangen.“

Auf keinen Fall sollten Medikamentenreste in das Waschbecken oder die Toilette geleert werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann.

Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z. B. Hustensäfte.
„Wer sich nicht sicher ist, wie er seine Altmedikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke nachfragen“, so Hubmann. Obwohl Apotheker nicht verpflichtet sind, Altmedikamente zurückzunehmen, wird dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten. Auch hier lohnt sich die Nachfrage.

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden
Grundsätzlich raten die Apotheker allen Verbrauchern, einmal im Jahr die Hausapotheke zu überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittelreste zu entsorgen. Ist das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments überschritten, sollte es nicht mehr angewendet werden.

„Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das Datum bei Medikamenten kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum“, erklärt Pressesprecher Hubmann. „Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Veränderungen sind nur selten äußerlich erkennbar. Auch Verbandstoffe sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden.

Zum Beispiel könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und an offenen Wunden Infektionen verursachen.“

Quelle:
Bayrischer Apothekerverband