Darmkrebs-Screening: Darmspiegelung ab April für Frauen ab 50 Jahren möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Leistungsanspruch für Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs für Frauen erweitert.
Sie können voraussichtlich ab April 2025 das gleiche Angebot wie Männer wahrnehmen – d.h. eine Koloskopie ab einem Alter von 50 Jahren oder alternativ alle zwei Jahre einen Test auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl.
Bisher haben Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren, anders als Männer. Letztere können sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren für eine Früherkennungskoloskopie entscheiden, da sie ein höheres Erkrankungsrisiko als Frauen haben.
Mit der Absenkung der Altersgrenze vereinheitlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun die Anspruchsberechtigung von Männern und Frauen.
Diese einheitliche Früherkennungsstrategie soll unter anderem den Einstieg für Versicherte niederschwelliger machen und die Akzeptanz des Darmkrebs-Screenings bei Männern und Frauen gleichermaßen erhöhen. Zudem soll ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis erleichtern.
Auch Intervallvorgaben für Stuhltests werden vereinheitlicht und angeglichen
Begleitend hat der G-BA die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl vereinheitlicht. Frauen und Männer, die im Screening keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen.
Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.
Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.
Inkrafttreten
Die Änderung der Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, frühestens jedoch zum 1. April 2025.
Der Zeitraum bis zum 1. April 2025 wird benötigt, um die Umstellung auf die neuen Versicherteninformationen zu ermöglichen.
Quellen und weiterführende Informationen:
G-BA-Pressemitteilung: Darmkrebsvorsorge wird einfacher: Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren (16.01.2025) - https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1236/
KBV-Praxisnachrichten: G-BA beschließt: Koloskopie auch für Frauen künftig schon ab 50 (16.01.2025) - https://www.kbv.de/html/1150_73464.php
Programm zur Früherkennung von Darmkrebs - https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/darmkrebs-screening/
Quelle:
Berufsverband der Frauenärzte (BVF) - Mitteilung vom 20. Januar 2025