Covid-19-Impfung: Wo kein Nutzen, da kein Nutzen-Risiko-Verhältnis

In einem aktuellen Brief erklärt die Chefin der Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die Corona-Impfstoffe nicht zum Infektionsschutz der Gesamtbevölkerung zugelassen zu haben.

Gegen die Ansteckung hilft das Vakzin auch nicht – wie die angesteckten Geimpften beweisen.

Ohne diesen wesentlichen Nutzen entfällt laut Kanzlei Rogert & Ulbrich eine wesentliche Grundlage für das von den beklagten Herstellern beschworene „positive Nutzen-Risiko-Verhältnis“ – und damit die Basis für gerichtliche Begründungen, den an Impffolgen Leidenden Entschädigung zu verwehren.

Wiegt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis schwere Nebenwirkungen der Covid 19-Impfung auf?

„Als Basis zur Beantwortung dieser Frage dient der Nutzen – und der entfällt in wesentlichen Teilen mit diesem Schreiben“, unterstreicht Dr. Marco Rogert, Gründungspartner der Kanzlei Rogert & Ulbrich.

Eine diese Woche veröffentlichte Antwort der EMA-Chefin Emer Cooke vom 18. 10. auf eine Anfrage von EU-Parlamentariern erklärt, die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna seien „nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen“ worden, sondern „nur zum Schutz der geimpften Person.“ Diese Tatsache rückt die Impfkampagne in ein vollkommen anderes Licht, zumal geimpfte Personen sehr häufig dennoch an Covid 19 erkrankten.

Brisante Wendung
Die bekannte Verbraucherrechtskanzlei Rogert & Ulbrich vertritt derzeit rund 2.500 Mandantinnen und Mandanten, die seit der Impfung erhebliche Gesundheitseinbußen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit verzeichnen

Auch Hinterbliebene Verstorbener werden vertreten. Das einzige Landgericht, das bis dato in den Verfahren der Kanzlei klageabweisende Urteile fällte – das Landgericht Düsseldorf – berief sich in der mündlichen Verhandlung auf ein angeblich positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und stützte sich dabei auf bestätigende Aussagen des Paul-Ehrlich-Instituts und der EMA.

„Aus unserer Sicht dienen behördliche Einschätzungen nicht als tauglicher Beweis – erst recht nicht, wenn nun die EMA einräumt, die Vakzine nicht auf die Immunisierung der Bevölkerung hin zugelassen zu haben“, erläutert Rogert. Das bedeutet: Die vom Staat als Akt der Solidarität propagierte Impfung erfüllte die Bedingungen einer Gesamtimmunisierung nicht.

„Damit handelt es sich aus meiner Sicht schon nicht um eine Schutzimpfung. Bislang hat die insoweit beweisbelastete Beklagte keinen einzigen stichhaltigen Beweis dafür geliefert, dass das Vakzin auch nur einen einzigen Menschen gerettet oder schwere Verläufe vermieden hat; wir haben hingegen eine Vielzahl von Beweisen dafür geliefert, wie schädlich das Vakzin ist“, so Rogert.

Die Guten ins Töpfchen …
Zwei weitere Ungereimtheiten werfen Fragen auf: So reichte Biontech nach übereinstimmenden Berichten einen anderen Impfstoff zur Zulassung ein (Process 1) als denjenigen, den das Unternehmen der breiten Bevölkerung als Vakzin anbot (Process 2). Der erste, von der EMA wohl genehmigte, entstand durch die saubere PCR-Vervielfältigung, während der Breitenimpfstoff durch ein offenbar so nicht genehmigtes Verfahren mittels e.coli-Bakterien erzeugt worden sein soll. Dieser Breitenimpfstoff weise wiederum häufig Verunreinigungen auf, wie weiter berichtet wird.

„Mich erinnert das an den Softwarebetrug bei VW“, sagt Rogert, der mit seiner Kanzlei Pionierarbeit bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Dieselabgasskandals leistete. Zusammen mit Kollegen führte er die in einem Vergleich mündende bundesweit erste Musterfeststellungsklage gegen VW und gewann nach anfänglichen Niederlagen tausende Prozesse.

Die aktuelle Situation vergleicht er mit der damaligen.

„Auch VW schickte ein mittels Softwaremanipulation perfekt erscheinendes Produkt in den Prüfstand, entließ aber Fahrzeuge mit zu hoher und giftiger NoX-Emission auf die Straße. Auch damals merkte das Kraftfahrt-Bundesamt nach eigenen Angaben nichts und erteilte EG-Typgenehmigungen für die manipulierten Fahrzeuge. Erst Jahre später reagierte die Behörde und rief millionenfach Fahrzeuge zurück. Die Parallelen drängen sich hier regelrecht auf.“

Ein weiterer Aspekt sorgt für Aufklärungsbedarf: Zunächst erhielten die Vakzine wohl nur eine „bedingte Zulassung“. Obwohl sie danach aber verschiedenen Berichten gemäß nie die EMA-Auflagen erfüllten, erlangten sie am 10.10.2022 dennoch die „reguläre Zulassung.“ „Ein fragwürdiger Vorgang, gerade wenn es um die Gesundheit von Milliarden Menschen geht“, findet Rogert.

Der Sinn der Gewaltenteilung
„Wer sich aus Solidarität impfen ließ und nun Schaden davonträgt, wird von der 3. Kammer des Landgerichts Düsseldorf mit der Begründung alleine gelassen, dass Behörden alles abgenickt hätten“, berichtet Rogert. „Aus meiner Sicht sollten diese Gerichte nicht alles hinnehmen, sondern bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten selbst Überprüfungen anstellen.

Zumindest sollte der Prüfungsmaßstab der Behörden unter die Lupe genommen werden“, hebt er hervor. „Mitdenken und Hinterfragen gehören aus unserer Sicht zu den Grundpfeilern der Justiz als einziger echter Kontrollinstanz für die Exekutive – auch im Bürgerlichen Recht! Glücklicherweise geben vollkommen anders laufende Parallelverfahren wie etwa in Köln, Stuttgart, Ellwangen oder Darmstadt berechtigte Hoffnung, dass diese Vorgehensweise nicht Schule macht.“

Über Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich gründeten ihre Düsseldorfer Kanzlei 2007. Aktuell beschäftigen die Juristen 21 Mitarbeitende. Verbraucheranwalt Dr. Marco Rogert hat eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung und war 12 Jahre lang für die FOM-Hochschule tätig, davon 10 Jahre als Professor für Wirtschaftsrecht. Zudem ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

Tobias Ulbrich ist ebenfalls von Haus aus Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Rogert & Ulbrich bauten sich in den vergangenen Jahren Renommée als Wirtschaftskanzlei mit Fokus auf seriell auftretende Verbraucherschäden auf. Mit ihrem Team aus Rechtsanwält*innen vertreten sie Geschädigte in den größten Wirtschafts- und Verbraucherskandalen Deutschlands. 2021 wurde die Kanzlei im Juve Handbuch als eine der tonangebenden Kanzleien in diesem Sektor erwähnt.
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