Smart-TV in Kinderhänden?

Darauf können Eltern achten

Lineares Fernsehen wird heute ganz selbstverständlich durch neue interaktive Online-Angebote ergänzt. Über Smart-TVs haben NutzerInnen nicht nur Zugriff auf das klassische TV-Programm, sondern auch auf begleitende Online-Inhalte und Streaming-Dienste.

Für Kinder kann dies allerdings auch zusätzliche Risiken bergen.
Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ empfiehlt Eltern, Sicherheitseinstellungen und Jugendschutzmaßnahmen am Gerät und in den Anwendungen vorzunehmen.  

Zwischen TV-Programm und Streaming-Dienst hin und her zu schalten, ist heute in vielen Familien Alltag. Smart-TVs ermöglichen es, zusätzlich zum klassischen Fernsehprogramm mit festen Sendezeiten völlig flexibel auf beliebte Angebote von YouTube, Netflix oder Amazon zuzugreifen.

Für junge NutzerInnen bergen diese Funktionen Jugendschutzrisiken, da sie so Zugang zu ungeeigneten Inhalten erhalten können. Zudem ist die vergleichsweise komplexe Bedienung des Smart-TVs vor allem für jüngere Kinder oft überfordernd. „Wenn Eltern nach der Anschaffung des Gerätes wichtige Sicherheitseinstellungen vornehmen und mit ihrem Kind gemeinsam die wichtigsten Funktionen ausprobieren, können sie die Risiken reduzieren“, empfiehlt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer.   

Jugendschutz in Streaming-Apps und auf Video-Plattformen
Kinder können bei Streaming-Diensten leicht auf ungeeignete Inhalte stoßen. Wenn die Angebote auf dem Smart-TV installiert und die Zugangsdaten hinterlegt sind, ist der nahezu unbegrenzte Zugriff auf Filme und Serien für Heranwachsende ganz leicht.

„Bei der Vielfalt der Angebote ist es wichtig, dass Eltern sich vorab vergewissern, ob die jeweiligen Inhalte für ihr Kind passend sind“, empfiehlt Kristin Langer. Für mehr Sicherheit sorgen die Jugendschutzeinstellungen der Streaming-Plattformen. Oft gibt es dort separate Bereiche für Kinderfilme. Inhalte lassen sich, je nach Anbieter, entlang der FSK-Altersfreigaben durch die Eingabe einer PIN schützen. Wenn Kinder die Dienste nicht selbstständig nutzen sollen, ist es sinnvoll, das Passwort des Accounts nicht zu speichern oder sich nach jeder Nutzung abzumelden.

Auch YouTube kann per App über internetfähige TV-Geräte aufgerufen werden. Für Kinder besteht die Gefahr, mit nicht altersgerechten Videos, Werbung oder Hasskommentaren konfrontiert zu werden. Über die Profileinstellungen können Eltern hier einen „eingeschränkten Modus“ aktivieren, der durch einen Algorithmus anstößige und gefährdende Inhalte filtert – eine Sicherheitsgarantie bietet er jedoch nicht und lässt sich leicht umgehen, indem die Heranwachsenden sich aus dem YouTube-Account ausloggen. Für einige Smart-TVs ist das Angebot „ YouTube Kids“ verfügbar, in dem nur Videos für Vor- und Grundschulkinder angezeigt werden sollen.

Geräteeinstellungen nutzen
Je nach Smart-TV-Hersteller können in der Senderliste gezielt ungeeignete Programme gesperrt werden. Oft kann eine Kindersicherung mit Hilfe eines Codes aktiviert werden, die nicht kindgerechte Inhalte ausschließt. Teilweise ist es auch möglich, den Internetzugang mit einem Passwort zu versehen. So können Kinder zwar auf das „normale“ Fernsehprogramm zugreifen, jedoch nicht auf onlinebasierte Inhalte wie Apps oder Browser. Je nach Anbieter kann auch der App Store des Geräts sicherer gemacht werden, indem Käufe und Downloads nur mit einem Passwort möglich sind.

Smart-TVs können darüber hinaus HackerInnen Zugriff auf private Daten bieten. Sprachdienste, Mikrofone und Kameras sollten daher ausgeschaltet sein, wenn sie nicht benötigt werden. Weitere Informationen zur Sicherheit von Smart-TVs bietet das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik.

Mehr zu Sicherheit und Jugendschutz beim Streamen finden Eltern unter schau-hin.info/streaming. Auf schau-hin.info/tv-film bietet SCHAU HIN! unter anderem Tipps zu altersgerechten Inhalten.