Tag des brandverletzten Kindes – „Verbrannt, verbrüht – was nun?“
Am 7. Dezember findet der „Tag des brandverletzten Kindes“ statt.
Unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ liegt der Fokus des Aktionstages 2022 u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes.
„Dieser Fokus ist von besonderer Bedeutung“, konstatiert Prof. Dr. Henrik Menke, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und berichtet als Leiter des Schwerbrandverletztenzentrums Offenbach, dass eine falsche Erstversorgung die Behandlung unnötig verkomplizieren und auch langfristig negative Folgen haben könne, etwa wenn eingebrannte Kleidung unsachgemäß entfernt und damit die Wundfläche unnötig vergrößert werde.
Die Rettungskette
Adelheid Gottwald, stellv. Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., berichtet: „Noch immer sind die Unfallzahlen viel zu hoch. Auch deshalb hat Paulinchen 2010 erstmals den „Tag des brandverletzten Kindes“ initiiert.
Mittlerweile ist der bundesweite Aktionstag am 7. Dezember etabliert und ein fester Bestandteil in der Unfallprävention von Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen im Kindesalter. Gemeinsam mit vielen Aktionspartner*innen wie z. B. Kliniken, Feuerwehren, Kitas, der DGPRÄC etc. möchten wir ein Bewusstsein für Unfallgefahren schaffen und zeigen, wie man Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen kann.
Das Motto in diesem Jahr „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ thematisiert schwerpunktmäßig die Erste Hilfe nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Vom Absetzen des Notrufs bis hin zur Behandlung im Krankenhaus möchten wir die Rettungskette zusammen mit vielen Aktionspartner*innen anschaulich machen.“
Hohe Unfallzahlen in Deutschland
„Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden. Circa 7.500 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen“, weiß Prof. Menke zu berichten.
Mehr als 70 % dieser Kinder seien jünger als 5 Jahre. „Es ist also angezeigt, besonders auf die Jüngsten ein wachsames Auge zu haben und etwa Kerzen und heiße Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen“, mahnt der Plastische und Ästhetische Chirurg.
„Leider erleben wir in der Weihnachtszeit jedes Jahr aufs Neue eine Häufung entsprechender Verletzungen. Was vielen nicht bewusst ist: Brandverletzte benötigen oft eine jahrelange Behandlung, beispielsweise in Form von Narbenkorrekturen und Kompressionsverbänden, um die Beweglichkeit zu erhalten. Dies betrifft insbesondere Kinder, da sich diese sich noch im Wachstum befinden und Narbengewebe nicht mitwächst, sind häufige Korrektureingriffe notwendig, um die Beweglichkeit zu sichern.“
Erste Hilfe im Notfall:
- Ruhe bewahren
- Notruf 112 alarmieren
- Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat.
- Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
- Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
- Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
- Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
- Strom: Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!
Kühlen:
- Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
- Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
- Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am Rumpf.
Achtung:
Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben
Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf.
Auf der Webseite http://www.paulinchen.de werden alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte aufgelistet.