Warnung vor Säuglingsnahrung aus den USA
Zusammenhang mit Infektionen nicht ausgeschlossen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Verzehr von Säuglingsnahrung in Pulverform der Marke „Abbott“.
Eine Kontamination mit Salmonellen und Cronobacter sakazakii kann nach Einschätzung der zuständigen FDA nicht ausgeschlossen werden.
Betroffen sein können bestimmte Produkte des Herstellers Abbott Nutrition, die in dessen Werk in Strugis, Michigan, hergestellt wurden. Es handelt sich um die Produkte Similac, Alimentum und EleCare-Pulvernahrung in 400g-Einheiten.
Das BVL bezieht sich bei seiner Warnung auf eine öffentliche Mitteilung der amerikanischen Behörde für Lebensmittel und Arzneimittel (U.S. Food and Drug Administration, FDA), welche im Zusammenhang mit Verbraucherbeschwerden über Infektionen mit Cronobacter sakazakii und Salmonella Newport in den USA stehen. In all diesen Fällen soll Säuglingsnahrung des Herstellers Abbott Nutrition´s verzehrt worden sein.
Dabei kam es in der Folge zu fünf Krankenhausaufenthalten. In zwei Fällen hat die Infektion möglicherweise zum Tod der Kinder geführt. Die Untersuchungen der amerikanischen Behörde dauern an.
Die FDA hat Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hingewiesen, die Produkte Similac, Alimentum oder EleCare Säuglingsnahrung in Pulverform nicht zu verwenden, wenn die ersten beiden Ziffern der Chargennummer mit 22 bis 37 beginnen, die Angaben K8, SH oder Z2 enthalten und ein Mindesthaltbarkeitsdatum ab dem 01. April 2022 angegeben ist.
Derzeit liegen keine Hinweise vor, dass die betroffenen Produkte auch nach Deutschland geliefert wurden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte online bestellen oder aber durch Aufenthalte im Ausland erworben haben könnten.
Eine Kontamination von Säuglingsnahrung mit Cronobacter sakazakii und Salmonellen kann bei Säuglingen zu schweren Erkrankungen führen, die in seltenen Fällen tödlich verlaufen können.
Die gesamte Lebensmittelwarnung können Sie unter https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/78870 abrufen.
Quelle:
Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 25. März 2022