Zulassungsempfehlung für Dupilumab bei Asthma
Der Antikörper Dupilumab ist in Europa bereits für die Behandlung von Neurodermitis zugelassen.
Nun wird von der zuständigen Behörde auch empfohlen, die Zulassung auch auf Asthma zu erweitern.
Wenn sich Asthma mit Medikamenten nicht oder nicht ausreichend kontrollieren lässt, bieten Antikörper eine Therapieoption. Sie greifen in Prozesse ein, die die Entzündungen in den Atemwegen steuern und lindern diese.
Der Antikörper Dupilumab blockiert den Rezeptor für die Botenstoffe Interleukin 4 und Interleukin 13. So verhindert er, dass bestimmte Entzündungssignale bei den Zellen der Atemwege ankommen.
Weniger Asthmaanfälle, bessere Lungenfunktion
Auch bei Neurodermitis (atopischer Dermatitis) spielen diese Botenstoffe eine Rolle.
Für Neurodermitis ist Dupilumab bereits in Europa zugelassen.
Nun empfiehlt die zuständige Behörde, die Zulassung auch auf Asthma auszudehnen. Studien zur Behandlung mit Dupilumab zeigten, dass Patienten durch den Einsatz des Antikörpers weniger Asthmaanfälle erlitten und eine bessere Lungenfunktion aufwiesen.
Erst bei schwerem Asthma und unter bestimmten Bedingungen
Der Wirkstoff kommt dabei nicht allein, sondern zusammen mit anderen Medikamenten als Erhaltungstherapie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren zum Einsatz.
Voraussetzung ist, dass die Patienten an schwerem Asthma mit einer Typ-2-Entzündung leiden, die durch besonders viele Eosinophile im Blut und/oder erhöhte Stickstoffmonoxidwerte in der Ausatemluft gekennzeichnet ist.
Eosinophile sind bestimmte Immunzellen, die sich entzündungsfördernd verhalten können.
Stickstoffmonoxid (NO) entsteht in der Lunge bei entzündlichen Prozessen.
Ärzte messen diesen Wert, um die Entzündung in der Lunge besser einschätzen zu können.
Dupilumab kommt außerdem erst zum Einsatz, wenn die Behandlung mit hoch dosiertem inhalativem Kortison sowie einem anderen Arzneimittel zur Erhaltungsbehandlung nicht ausreicht, um das Asthma zu kontrollieren.
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Original Titel:
Dupilumab bei Asthma
Autor:
Arznei-Newsletter zu Dupilumap vom 02.03.2019
CHMP Summary of opinion – Dupilumap vom 28.02.2019