Mit Demenz im Straßenverkehr
... am 17.06. war der Tag der Verkehrssicherheit
Immer mehr Menschen leiden an Demenz - die meisten von ihnen an Alzheimer. Tendenz steigend. Damit nimmt auch die Zahl demenziell erkrankter Autofahrer zu. Am 17. Juni ist Tag der Verkehrssicherheit. Ein guter Grund, sich intensiver mit der Frage zu beschäftigen, welche Folgen die Krankheit für die Teilnahme am Straßenverkehr haben kann. Die Fähigkeit Autozufahren vermittelt vielen Menschen ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Diese Selbständigkeit aufgrund einer Krankheit aufgeben zu müssen, fällt schwer.
Gesetzlich ist es in Deutschland nicht per se verboten, aufgrund einer festgestellten Demenz, Autozufahren - es kommt auf den Grad der Erkrankung an. Einschränkungen können schon zu Beginn der Erkrankung vielfältig sein. Es ist daher sinnvoll, das Autofahren bereits frühzeitig aufzugeben.
Aus Sicherheitsgründen, aber auch um sich noch an Alternativen gewöhnen zu können. Angehörige sind daher häufig schon zu Beginn der Diagnose besorgt und möchten handeln. Eine erste Anlaufstelle kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sein.
Angehörige können der Patientin oder dem Patienten ehrlich ihre Besorgnis schildern und darum bitten, einen Arzttermin begleiten zu dürfen. Solange die Personensorge nicht durch einen rechtlich Betreuenden übernommen wurde, entscheidet die Patientin oder der Patient jedoch eigenständig, in wie weit ärztliche Informationen mit Dritten geteilt werden dürfen.
Anders verhält es sich, wenn die zu behandelnde Person von ihrer Fahrtauglichkeit überzeugt ist, obgleich das ärztliche Fachpersonal bereits ein fortgeschrittenes Stadium der Demenz mit erheblichen Persönlichkeitsveränderungen festgestellt hat. Nach Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung besteht dann keine Fahreignung mehr.
Trotz einer grundsätzlichen Schweigepflicht kann sich die Ärztin oder der Arzt in diesem Fall an die zuständige Behörde wenden, um dadurch alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen zu schützen. Nach Durchführung eines medizinisch-psychologischen Tests wird die Fahrerlaubnis bestätigt oder aber entzogen.
Was aber, wenn die erkrankte Person schlichtweg vergisst, dass sie nicht mehr Autofahren darf? Möglichkeiten gibt es viele: Installieren Sie als Angehörige oder Angehöriger eine Wegfahrsperre oder befestigen Sie eine kleine Notiz im Auto, die an das Verbot erinnert.
Eine etwas radikalere Variante wäre das Verstecken des Autoschlüssels oder das Parken außer Sichtweite. Zur Not hilft eine kleine Geschichte: Kann ein Enkel oder eine Freundin das Auto geliehen haben? Oder musste es vielleicht in die Werkstatt und kann nicht repariert werden? Machen Sie sich bewusst, dass Sie diese Notlügen zum Schutze des Patienten und der anderen Verkehrsteilnehmenden gewählt haben.
Zeigen Sie den Erkrankten stattdessen Möglichkeiten auf, sich ohne das Auto fortzubewegen. Fahren Sie gemeinsam mit Bus und Bahn, um sich mit neuen Wegen und Verkehrsmittel vertraut zu machen. Bilden Sie Fahrgemeinschaften oder nutzen Sie das Angebot lokaler Fahrdienste.
Als Angehörige oder Angehöriger müssen Sie mit ihren Sorgen nicht alleine bleiben. Wenden Sie sich an Familienmitglieder, Freunde oder Beratungsstellen.
Der Verein FÜREINANDER e. V. in Utting/Bayern unterstütz als eine von 500 Lokalen Allianzen in Deutschland demenziell erkrankte und ihre Angehörigen in genau diesen Fragen. Er sensibilisiert Bürgerinnen und Bürger für die Krankheit, leistet aktiv Hilfe bei der Betreuung von Demenzpatienten und entlastet pflegende Angehörige z.B. durch Fahrdienste, Betreuungsangebote und Veranstaltungen.
Weiterführende Hinweise
finden Sie auch in den Broschüren der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg - www.lokale-allianzen.de