Reisen mit Kind und Kegel

... was Urlauber zur Mitnahme von Kinderwagen, Sportausrüstung und Gitarren wissen müssen

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Deutsche packen ihre Koffer, um in den Sommerurlaub zu fahren. Dabei wollen viele junge Familien nicht auf den gewohnten Kinderwagen oder Musikliebhaber auf Gitarre und Co verzichten.

Zusatzgepäck kann unter Umständen richtig teuer werden, wenn man sich vorher nicht informiert hat. Wer noch mit Sondergepäck, wie Fahrrad, Golfausrüstung oder der Gitarre für laue Lagerfeuerabende verreist, der muss tief in die Tasche greifen.

Das marktführende Portal für Fluggastrechte Flightright (www.flightright.de) verrät, worauf Passagiere mit Sondergepäck bei der Buchung des Fluges und vor Reiseantritt achten sollten und welche Konditionen bei Lufthansa, Ryanair, Air Berlin, easyJet und TUIfly gelten.

Airlines sind grundsätzlich familienfreundlich
Wer mit seiner Familie oder Kleinkindern reist, ist bei den untersuchten Airlines grundsätzlich gut aufgehoben. Kinderwagen, -betten oder -sitze können umsonst mitgenommen werden. Viele Airlines erlauben sogar bis zu zwei der genannten Gegenstände.

Bei Lufthansa kann zudem ein zusätzliches Gepäckstück für Kleinkinder  mitgenommen werden (außer in der einfachsten Klasse, Economy Light).

Gebühren werden allerdings bei den Billigairlines wie easyJet und Ryanair, aber auch bei Air Berlin für Kleinkinder bis zwei Jahren fällig. Hier reichen die Kosten von 20 Euro bei dem irischen Billigfluganbieter Ryanair, bis über 15 bis 20 Prozent des Flugpreises bei Air Berlin. So berechnet die Airline beispielsweise für einen Hin- und Rückflug inklusive aller Gebühren und Zuschläge von Berlin nach Palma de Mallorca im Juli 199,91 Euro für einen erwachsenen Passagier und 34,91 Euro für kleine Mitreisende.

Wenn der Nachwuchs schon älter als zwei Jahre alt ist, wollen die meisten Airlines  anteilige Gebühren in Anlehnung an den Ticketpreis des Erwachsenen. Bei Air Berlin sind es auf der Langstrecke 80 Prozent des Flugpreises, bei der Lufthansa nur 75 Prozent. TUIfly, Ryanair und easyJet verlangen bereits den Vollpreis für Kinder ab zwei Jahren.

Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer von Flightright meint:
“Wir begrüßen, dass die Airlines im Grunde sehr familienfreundlich sind und wegen des zusätzlichen Gepäcks keine Extrakosten berechnen. Wer also mit kleinen Kindern verreist, muss keine Angst vor zusätzlichen Gepäckgebühren haben. Aber ein noch familienfreundlicherer Service geht immer. Beispielsweise wenn Familien prinzipiell als erstes einsteigen könnten oder man grundsätzlich für Kinder Verpflegung bekäme. Viele Airlines sind auf einem guten Weg, aber ich denke, da geht mehr.”

Sportgeräte: Wenn man im Urlaub aktiv sein möchte
Für Sportgeräte, die nicht in den Koffer passen, gelten besondere Transportbestimmungen und diese unterscheiden sich deutlich zwischen den Airlines.
Die Lufthansa zeigt sich großzügig bei Ski- und Snowboardausrüstungen: Zusätzlich zur Freigepäckmenge können Urlauber auf allen Strecken, außer von oder nach Mexiko, Zentralamerika und die USA, eine Ski- oder Snowboardausrüstung kostenfrei mitführen.

Bei Ryanair heißt es in Bezug auf große Sportgeräten wie Angelruten, Golfschlägern, Fahrrädern, Surfbrettern oder Skiausrüstungen, dass sie für den Transport mit Ryanair aufgrund der kurzen Flughafenaufenthalte prinzipiell ungeeignet seien.

Wer dennoch mit Sportgeräten auf Reisen gehen möchte, wird dafür zur Kasse gebeten:
Zwischen 30 Euro für allgemeine Sportgeräte und 70 Euro für Fahrräder, kostet die Mitnahme je nach Größe und bis zu einem Maximalgewicht von 20 Kilogramm (30 kg bei Fahrrädern) beim irischen Billigflieger.

Einige Fluglinien wie Air Berlin verlangen eine Anmeldung von Sportgeräten mindestens 30 Stunden vor dem Abflug. Bei easyJet kann die Ausrüstung bis eine Stunde vor Abflug angemeldet werden, die Gebühr steigt jedoch, je näher der Flug kommt.

„Wer eine Flugreise mit dem Surfbrett, Fahrrad oder der Golfausrüstung plant, der sollte sich am besten beim Kundenservice der Airlines informieren. Teilweise lohnt es sich, mit einer teureren Airline zu fliegen. Denn auch wenn das Ticket mehr kostet als bei den Billigfliegern, rechnet sich das schnell, wenn es um das Sondergepäck geht. Am besten man schaut, ob man vor Ort nicht einen billigeren Verleih der Gerätschaften findet. Dann hat man auch nicht die Umstände des Transports,” rät Kadelbach.

Musikinstrumente nur gut verpackt mitnehmen und vorher fotografieren
Ähnlich wie bei Sportgeräten ist auch die Mitnahme von Musikinstrumenten prinzipiell unproblematisch: Wenn die Größe des Instruments inklusive Etui nicht die Maße des zulässigen Handgepäcks überschreitet, kann es mit in die Kabine genommen werden - eine Ukulele sollte also kein Problem darstellen.

Bei größeren Instrumenten, wie einer Gitarre, sollte man sich vorher mit den Mitnahmebestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft auseinandersetzen. Die Lufthansa etwa berechnet 200 Euro für Instrumente bis zu einem Gewicht von 52 Kilogramm und einer Größe von maximal 200 mal 75 cm auf Flügen in Europa und 300 Euro bei Interkontinentalflügen.  

Als besonders Musiker-unfreundlich gilt die Billigairline Ryanair. Generell kann hier von der Mitnahme eines größeren Instruments abgeraten werden. Für Gitarren, die die zulässigen Handgepäcksabmessungen überschreiten, muss ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Kurios ist aber, dass Fluggäste trotz zwei gebuchter Plätze kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen Handgepäckstücks bekommen.

easyJet behandelt Instrumente wie Gepäck, das zusätzlich gebucht werden muss. Auch TUIfly berechnet eine Gebühr und verlangt eine vorherige Anmeldung: 65 Euro und eine unbedingte Hartschalen-Verpackung sind Voraussetzung für den Transport der Gitarre.

Reisende sollten ohnehin spezielle Transportbehältnisse nutzen, die robust sind und die extremen klimatischen Bedingungen im Frachtraum vertragen. Normale Instrumentenetuis, eignen sich dafür nicht.

„Wir raten Reisenden, Bilder des Instrumentes vor Abreise zu machen. Denn sollte ein Instrument beim Einladen beschädigt werden, muss der Reisende nachweisen, dass der Schaden durch die Airline verschuldet wurde. Kann der Betroffene das nicht, kommt die Airline nicht für den Schaden auf – das kann bei Instrumenten teuer werden. Hobby-Lagerfeuer-Gitarristen sollten darüber nachdenken, sich vor Ort ein Instrument zu leihen oder zu kaufen”, so Philipp Kadelbach.

Über Flightright:
Flightright ( www.flightright.de ) ist das führende Verbraucherportal für Fluggastrechte. Seit 2010 kämpft Flightright erfolgreich für die Entschädigung von verspäteten oder annullierten Flügen. Das Unternehmen beruft sich auf die EU Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu. Flightright hat weltweit bereits mehr als 100 Millionen Euro für seine Kunden durchgesetzt.