Geldautomaten - Wechselkursfalle im Urlaub
ARAG Experten erklären das DCC-Verfahren (Dynamic Currency Conversion)
Zu Ostern startet die erste Reisewelle des Jahres.
Auch außerhalb der Euro-Zone kann man mittlerweile bequem mit Kredit- oder EC-Karten Geld abheben oder bezahlen.
Doch Vorsicht:
In einigen besonders beliebten Urlaubsländern kommt der Wechselkurs ins Spiel.
Wer am Geldautomaten in Großbritannien, der Schweiz oder der Türkei die falsche Taste wählt, für den kann es eine ärgerliche Überraschung geben! Denn durch ein neues Abrechnungsverfahren kann Geldabheben kostspieliger werden als gedacht, warnen ARAG Experten und erklären das DCC-Verfahren (Dynamic Currency Conversion).
Wahlmöglichkeiten
Automaten und Kartenlesegeräte erkennen anhand der Daten auf der Karte automatisch, aus welchem Land der Besitzer kommt und bestimmen daraufhin den Wechselkurs von der Landeswährung zum Euro.
Der Nutzer wird am Automaten gefragt, nach welchem System er Geld ausgezahlt bekommen möchte, wenn der Automatenanbieter das DCC-Verfahren verwendet.
Die Optionen lauten "Mit Umrechnung" oder "Ohne Umrechnung".
Buchung in Euro oder Landeswährung?
Ein Beispiel: Jemand möchte in der Türkei an einem Automaten 500 Lira abheben. Das wären zum aktuellen Kurs umgerechnet ca. 424 Euro.
Der Geldautomat fragt beispielsweise: "Möchten Sie zu einem festen Wechselkurs tauschen?" Bei "Ja" wird der Betrag in Euro angezeigt.
Der Kunde denkt, das sei eine sichere Sache.
Allerdings kann es sein, dass der "feste" Wechselkurs nicht unbedingt dem aktuellen und günstigsten Umrechnungswert entspricht. Denn beim DCC-Verfahren kann der Betreiber von Geldautomaten oder Kartenlesegeräten den Kurs selbst festlegen und Gebühren dazurechnen.
So kann es passieren, dass man statt der aktuellen 424 Euro später auf der Kartenabrechnung einen höheren Betrag entdeckt.
Wenn man "ohne Umrechnung" wählt, lautet zum Beispiel die Frage: "Wollen Sie einen flexiblen Wechselkurs?". Das eigene Konto wird dann mit 500 Lira, also der Landeswährung, belastet.
Erst die Hausbank in Deutschland rechnet diesen Betrag zu einem leicht nachvollziehbaren Wechselkurs um.
Zwar können auch hier Gebühren anfallen, aber unter dem Strich hat der Nutzer mehr Kontrolle über den endgültigen Betrag und möglicherweise weniger Kosten.
Rechtlich ist das DCC-Verfahren wohl in Ordnung. Viele Urlauber sind allerdings nicht über den aktuellen Kurs informiert und können deshalb die angebotene Umrechnung nicht vergleichen.
Fazit
Wer im Ausland größere Summen abheben will oder teure Stücke einkaufen möchte, sollte zum Vergleich den aktuellen Umrechnungskurs der Banken im Kopf haben, um sich dann für das jeweils günstigere Verfahren entscheiden zu können. Bei einigen Kreditkartenanbietern ist es möglich, bei der Hausbank Protest einzulegen.
Einige Anbieter erstatten sogar die entstandenen Mehrkosten. Welche Regeln bei der jeweiligen Hausbank gelten, darüber sollte man sich jedoch vor Urlaubsantritt informieren.
Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de