Hohe Abschleppkosten
Falschparker müssen dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten zahlen.
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Kündigungsverhinderungstaktik unzulässig – warum und wie sich Kunden zur Wehr setzen sollten
ARAG Experten zum Rekord-Datenklau einer russischen Hacker-Bande
Die zehn gängigsten Rechtsirrtümer
Einseitige Entgelterhöhung und Zusatzgebühren werden erneut als rechtswidrig beurteilt