Eiskalt erwischt

Welche Verkehrsregeln Autofahrer im Winter unbedingt beachten müssen

Wenn die Tage dunkler und kühler werden und das Wetter umschlägt, heißt es: Autofahrer aufgepasst! Denn Schneefall, vereiste Straßen und schlechte Sicht stellen auch geübte Verkehrsteilnehmer vor besondere Herausforderungen.

Winterliche Witterungsbedingungen erhöhen allerdings nicht nur das Unfallrisiko, sondern können auch vermehrt zu Bußgeldern im Straßenverkehr führen.

Welche Regeln in der kalten Jahreszeit besonders zu beachten sind, erklärt Christian Marnitz, Verkehrsrechtsexperte bei einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de.

Achtung, rutschig!
Begegnet Autofahrern bei schlechtem Wetter eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz „Bei Nässe“, herrscht oftmals Unsicherheit: Ab wann muss auf diesen Abschnitten das Tempo gedrosselt werden? Bei leichter Feuchtigkeit, bei Pfützen oder im strömenden Regen?

„Nach einer juristischen Definition des Bundesgerichtshofs ist eine Straße nur dann als nass anzusehen, wenn sie vollständig mit einem Wasserfilm bedeckt ist. Einzelne Pfützen erfordern daher nicht die Einhaltung der reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch ist vorsichtiges Fahren auf feuchten und rutschigen Straßen zur Unfallvermeidung selbstverständlich immer ratsam“, erklärt Christian Marnitz.

Winterreifenpflicht!?
Um sicher durch den Winter zu kommen, ist der rechtzeitige Wechsel auf Winterreifen unerlässlich. „Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht.

Gemäß § 2 Absatz 3a StVO gilt eine situative Winterreifenpflicht, das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.

Ein Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht kann für den Fahrer 60 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben, ebenso wie das Unterschreiten der minimal zulässigen Profiltiefe von 1,6 Millimetern“, weiß Christian Marnitz. Als grobe zeitliche Orientierung gilt: Von O bis O, Oktober bis Ostern.

Kratzen ist Pflicht
Wer es morgens eilig hat, befreit sein Auto eventuell nicht ganz so sorgfältig von Schnee und Eis. Doch damit stellt er ein Verkehrsrisiko für sich und andere dar. „Das Nichtfreimachen des Autodachs von Schnee kann mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet werden, während verschneite Kennzeichen eine Geldstrafe von 5 Euro nach sich ziehen.

Das Nichtfreikratzen der Windschutzscheibe kann zu einem Bußgeld von 10 Euro führen, das sich im Falle eines Unfalls auf 100 Euro erhöht“, warnt Christian Marnitz. Auch wer den Motor zum schnelleren Enteisen des Autos warmlaufen lässt, muss 10 Euro Bußgeld zahlen. Standheizungen sind hingegen erlaubt.

Schilder zugeschneit?
Die winterliche Kälte sorgt jedoch nicht nur für vereiste Straßen, sondern auch für zugeschneite Schilder. „Wenn ein Fahrer geblitzt wurde, weil er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht erkennen konnte, lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid“, erklärt Christian Marnitz.

Auch die Funktion von Blitzgeräten kann durch die Kälte beeinträchtigt werden „Wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen, sollten Betroffene die Messungen im Rahmen eines Einspruchs gegen die Bußgeldvorwürfe auf Verwertbarkeit überprüfen lassen“, rät Christian Marnitz.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.

Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter www.geblitzt.de