Singlebörsen: Schnell rein - schwer wieder raus!

Nach der Anmeldung bei einer Partnervermittlung beantwortet der Interessent einen Fragebogen mit Fragen zur eigenen Person und zu Vorlieben.

Kein Auskunftsanspruch

Der Kläger, der in der Einrichtung der Beklagten stationär behandelt worden ist, nimmt diese und zwei bei ihr angestellte Ärzte auf Schadensersatz in Anspruch.

Vertragskündigung ist auch per E-Mail möglich

AGB-Klauseln, die eine Kündigung in Schriftform vorsehen, aber eine Kündigung per E-Mail ausschließen, sind unwirksam.