Grundstückskosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.

Dies ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, aus einem BFH-Urteil unter dem Aktenzeichen VI R 42/13.

Nach Auffassung des BFH weisen die Anschaffungskosten für ein Grundstück zunächst keinen Bezug zur Krankheit oder Behinderung des Steuerpflichtigen auf.

Vielmehr seien sie in erster Linie Folge der Wohnflächenbedürfnisse des Steuerpflichtigen. Einem gesunden Bürger könnten diese Kosten ebenfalls entstehen. Es gehe dabei also um übliche Aufwendungen der Lebensführung.

Das gelte auch für die Mehrkosten eines größeren Grundstücks. Anders als bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts trügen diese nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung Rechnung. Sie entstünden somit nicht zwangsläufig, was Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung sei.

Über die Wüstenrot & Württembergische AG
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung.

Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt.

Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen.

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