Haftpflichtversicherung zahlt nicht an Familienmitglieder

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Tierhalterhaftpflichtversicherungen nur für Schäden aufkommen müssen, die fremden Personen entstehen.

In einem konkreten Fall musste der Familienhund ausgeführt werden. Und da sich die Schwiegermutter ohnehin die Beine vertreten wollte, verband sie Nötiges mit dem Nützlichen und nahm den Hund des Schwiegersohnes einfach mit.

Der Vierbeiner zog beim Spaziergang jedoch so an der Leine, dass die Dame zu Fall gebracht wurde und sich einen komplizierten Oberarmbruch zuzog.

Mit ihrer Forderung nach Schmerzensgeld und Schadenersatz hatte sie allerdings vor Gericht keinen Erfolg, da die Versicherung innerhalb der Familie nicht regulieren muss

Urteil des OLG Frankfurt, Az.: 3 U 127/03

Quelle:
ARAG Versicherung - www.arag.de